1968 – 2008
40. Jahrestag
des Einmarsches der russischen Sozialimperialisten in die Tschechoslowakei
Geschichte der Partei der Arbeit Albaniens (1966-1980)
Die Aufkündigung des Warschauer Vertrages
- Band II, Seite 111 - 114, Tirana 1981 -
Die revolutionäre prinzipienfeste Haltung der PAA gegenüber den internationalen Fragen wurde insbesondere aus Anlass der militärischen Aggression sichtbar, die die sowjetischen Revisionisten im August 1968 gegen die Tschechoslowakei vom Zaun brachen.
An dieser Aggression nahmen außer der sowjetischen Armee auch die Armeen Polens, Ostdeutschlands, Bulgariens und Ungarns teil. Diese Armeen besetzten das gesamte tschechoslowakische Territorium, stürzten die Dubčekclique, die auf schändliche Weise ohne jeden Widerstand kapitulierte, und setzten eine andere Verräterclique ein, die dem sowjetischen Imperialismus vollständig ergeben war. Das tschechoslowakische Volk, verraten und jeder Führung beraubt, leistete lediglich passiven Widerstand.
Die PAA verurteilte diesen barbarischen Akt mit Entschlossenheit und nannte ihn eine „Aggression faschistischen Typs“, der „die größte Entwürdigung darstellt, die die schruschtschow-revisionistische Breschnew-Kossygin-Clique der Ehre und dem Prestige der Sowjetunion und dem sowjetischen Volk angetan hat“, als „größte Warnung für das sowjetische Volk, für die Völker der sozialistischen Länder und der Länder, die von revisionistischen Cliquen beherrscht werden, für die Völker Europas und der ganzen Welt vor der Gefährlichkeit der konterrevolutionären Revisionistenclique, die heute in der Sowjetunion herrscht, vor ihren imperialistischen und faschistischen Zielen und Methoden zur Beherrschung der Völker“¹.
In jenen schwierigen Augenblicken, die das tschechoslowakische Volk durchmachte, versicherte ihm die PAA die entschlossenste internationalistische Unterstützung und Solidarität des albanischen Volkes und erinnerte es daran, dass der „einzige Weg zur Rettung und Wiedererlangung der Freiheit (...) der Weg des kompromisslosen bis zu Ende geführten Kampfes gegen die fremden Besatzer, die sowjetischen, deutschen, polnischen, ungarischen und bulgarischen Revisionisten ist, der Kampf gegen den amerikanischen Imperialismus und den deutschen Revanchismus, der Kampf gegen die einheimischen Revisionisten und Reaktionäre“²
Gleichzeitig rief sie alle Kommunisten und Revolutionäre der Welt auf, die barbarische Aggression zu verurteilen un sich mit der gerechten Sache des tschechoslowakischen Volkes zu solidarisieren.
Die von den Armeen des Warschauer Vertrages unternommene Aggression gegen die Tschechoslowakei bewies, dass sich dieser Vertrag voll und ganz von einem Verteidigungsinstrument in ein dem aggressiven NATO-Block vergleichbares Aggressions- und Versklavungsinstrument verwandelt hatte.
Für die PAA und für den albanischen sozialistischen Staat war der Warschauer Vertrag seit langem, schon seit der Verrat der Chruschtschowrevisionisten aufgedeckt wurde, kein Verteidigungsinstrument mehr, sondern eine Bedrohung für die Freiheit und Unabhängigkeit des albanischen Volkes. In Wirklichkeit hatten die Revisionisten das sozialistische Albanien längst aus dem Warschauer Vertrag ausgeschlossen. Schon seit 1961 hatte es jede Verbindung zu ihm abgebrochen, hatte es an keiner seiner Beratungen mehr teilgenommen. Infolgedessen trug es keinerlei Verantwortung für Entscheidungen und Handlungen dieser Militärorganisation, die immer offener ihren aggressiven Charakter zur Schau trug. Die PAA und der albanische Staat hatten ständig ihre Stimme gegen die im Kern imperialistischen Entscheidungen und Handlungen der sowjetischen Revisionisten und ihrer Warschauer-Vertrags-Satelliten erhoben. Albanien hatte also schon lange das juristische Recht, aus dem Warschauer Vertrag auszutreten, ihn für null und nichtig zu erklären. Nach der brutalen Aggression gegen die Tschechoslowakei erachtete es die PAA als erforderlich, auch de jure die Verbindung zum Warschauer Vertrag abzubrechen. Diese Aggression brachte die faschistische und imperialistische Fratze der sowjetischen Revisionisten vollständig zu Tage.
Den Beschluss, den Warschauer Vertrag für null und nichtig zu erklären, fasste das ZK-Plenum in seiner Beratung vom 5. September 1968. In dieser Konjunktur, die die Aggression gegen die Tschechoslowakei in der internationalen Lage geschaffen hat, „ist diese Handlung hundertprozentig zu unseren Gunsten“³, hob das Plenum hervor.
Den Beschluss, aus dem Warschauer Vertrag auszutreten und ihn für null und nichtig zu erklären, verankerte die Volksversammlung auf ihrer Tagung vom 13. September 1968 durch ein besonderes Gesetz. Dieses Gesetz entband das soziaistische Albanien von allen Verpflichtungen, die ihm der Vertrag, dem es im Mai 1955 beigetreten war, auferlegt hatte.
Dieser Beschluss fand sofort die vollständige Billigung des gesamten Volkes, dass diese Billigung durch einen Ausbruch neuen revolutionären Elans zur Erfüllung der Aufgaben auf den verschiedenen Gebieten des sozialistischen Aufbaus und der Landesverteidigung zum Ausdruck brachte.
Dieser mutige Beschluss wurde auch von der fortschrittlichen und revolutionären Weltöffentlichkeit mit einem Gefühl der Solidarität und Bewunderung aufgenommen..
Die Aufkündigung des Warschauer Vertrags brachte die Entschlossenheit der Partei und des albanischen Volkes zum Ausdruck, ihren marxistisch-leninistischen Kurs weiter zu verfolgen, Freiheit, nationale Unabhängigkeit und Sozialismus zu verteidigen. Sie zeigte außerdem, dass der einzige Weg zur Verteidigung von Freiheit, Unabhängigkeit und Sozialimus der unerschütterliche Widerstand gegen die versklavende und hegemonistische Politik des amerikanischen und sowjetischen Imperialismus, der Weg des entschlossenen Kampfes gegen den Revisionismus war.
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¹) Erklärung des ZK der PAA und des Ministerrats der VRA, 22. August 1968; Hauptdokumente der PAA, Band V, Seite 412
²) ebenda, S. 413
³) Hauptdokumente der PAA, Bd. V, S. 419
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